Bebauungsplan 167M „Westlich Heerweg“, Stadt Monheim am Rhein

Im Süden der Stadt Monheim wird das Baurecht eines Einfamilienhaus- gebietes angepasst, um im Sinne der Nachverdichtung bauliche Erweiterungs- möglichkeiten für die bestehenden Gebäude zu schaffen und vereinzelt neue Gebäude zu ermöglichen. So sollen Einliegerwohnungen, Mehrgenerationenhäuser und weitere Wohnformen entstehen können, die nicht nur zur Stärkung der vorhandenen Bewohnerstrukturen beitragen, sondern auch das Potenzial bieten, im Bestand neuen Wohnraum zu genieren. Der Bebauungsplan wurde im September 2023 als Satzung beschlossen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 66509/10, Simonskaul in Köln-Weidenpesch

Die Bonava Deutschland GmbH beabsichtigt eine frühere Deponiefläche im Kölner Stadtteil Weidenpesch zu sanieren und anschließend im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells für das Wohnen zu entwickeln. Neben den Wohn- gebäuden sind auf dem Grundstück eine viergruppige Kita, Räume für ein Jugend- zentrum sowie ein öffentlicher wohnungsnaher Park geplant. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 3,9 ha.

Wir haben auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs von Lorenzen Maier Architekten den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erarbeitet und das Verfahren begleitet.  Das Planverfahren wurde im Mai 2023 mit dem Satzungsbeschluss erfolgreich abgeschlossen.

Bebauungsplan 08.11 „Neubau Hauptfeuerwache Römerstraße, südlich Liblarer Straße“ in Brühl

Auf einer ehemaligen Deponiefläche in der Nähe der Kreuzung Römerstraße/ Liblarer Straße soll eine neue Hauptfeuer- und Rettungswache errichtet werden. Auf Grund der bestehenden Anforderungen an den Brandschutz- und das Rettungswesen gemäß dem aktuellen Brandschutzbedarfsplan ist dieser Neubau durch die Stadt Brühl beabsichtigt.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Feuerwehrwache zu schaffen, wurde unser Büro von der Stadt Brühl mit der Erarbeitung eines Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplans beauftragt. Der Bebauungsplan wurde im Juni 2023 als Satzung beschlossen. 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 115 „Nahversorgung Büttgen-Nord“- in Büttgen

Unser Büro wurde damit beauftragt, für eine ca. 0,6 ha große Fläche im Norden des Stadtteils Büttgen, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ansiedlung eines neuen großflächigen Lebensmitteldiscountermarktes i. V. m. weiteren Einzelhandelsbetrieben sowie für die Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses zu schaffen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 wird neben der Stärkung und Sicherstellung der Nahversorgung in Büttgen auch ein Beitrag zur Befriedigung der bestehenden Nachfrage nach Wohnraum geleistet. Der Bebauungsplan muss insbesondere die Verträglichkeit des großflächigen Lebensmitteldiscountmarktes mit den umliegenden zentralen Versorgungsbereiche nachweisen sowie die schalltechnischen Auswirkungen der Einzelhandelsnutzungen planungsrechtlich bewerkstelligen.

Bebauungsplan Nr. 606/1 „Am Pleiser Acker“, 3. Änderung in St. Augustin

Die Deutsche Reihenhaus (DRH) AG aus Köln plant auf einer bislang gewerblich genutzten ca. 6.000 m² großen Fläche im Osten der Stadt Sankt Augustin 25 Reihenhäuser zu errichten.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurden wir von der DRH mit einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606/1 „Am Pleiser Acker“ beauftragt. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aufgestellt.

Derzeit bereiten wir die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes vor.

Bebauungsplan Nr. 140 in Euskirchen

Das Gelände der früheren Westdeutschen Steinzeugwerke am Pützbergring und ein weiteres Gewerbegrundstück sollen mit dem Bebauungsplan entwickelt werden. Wir sind hier durch die DWK Euskirchen GmbH & Co KG beauftragt.

Das Plangebiet liegt am Rand der Euskirchener Innenstadt südlich des Bahnhofs. ASTOC Architects and Planners haben als Grundlage für den Bebauungsplan eine städtebauliche Rahmenplanung erarbeitet. Die Planung sieht unterschiedliche Wohnformen, wohnverträgliche Gewerbe- und Dienstleistungsleistungsnutzungen, ein einem Nahversorgungszentrum und eine Kita auf einer Gesamtfläche von ca. 15 Hektar vor.  Ein öffentlicher Park bildet den Mittelpunkt des Quartiers.

Der Satzungsbeschluss wurde im Dezember 2022 gefasst.

Städtebaulicher Entwurf und Bebauungsplan Nr. 112„Wissenschafts- und Gründerpark“ in Sankt Augustin

Unser Büro wurde von der Stadt Sankt Augustin beauftragt, für ein Gebiet am südwestlichen Rand des Sankt Augustiner Zentrums einen städtebaulichen Entwurf zu entwerfen. Im Rahmen der Diskussion zum Stadtentwicklungskonzept „Sankt Augustin 2025“ mit dem Leitbild „Wissensstadt plus“ besteht in Zusammenhang mit der weiteren Zentrumsentwicklung zusätzlich ein Bedarf an gewerblichen Flächen, insb. aus dem Bereich des quartiären Sektors (unternehmensnahe Dienstleistungen) für Forschung und Entwicklung und Gesundheit. Zur Deckung dieses Bedarfs soll im Plangebiet ein Wissenschafts- und Gründerpark errichtet werden, indem u.a. die Neubauten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und die Erweiterung der Heinrich-Hanselmann-Schule des Rhein- Sieg- Kreises (RSK) untergebracht werden.

Auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs erarbeiten wir den Bebauungsplan. Momentan wird hierfür die öffentliche Auslegung vorbereitet.

Bebauungsplan Universitätsklinikum in Bonn (UKB)

Das UKB hat für das Klinikgelände auf dem Bonner Venusberg (ca. 45 ha) einen Bedarf für Neu-, Rück- und Umbauten für die nächsten Jahrzehnte angemeldet. Das Klinikgelände soll langfristig baulich fortentwickelt werden, um damit der Versorgungsfunktion für die Region Bonn/Rhein- Sieg gerecht zu werden. Der derzeit noch rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahre 1964 kann diese Zielsetzung nicht mehr abdecken. Zur Umsetzung der Planungsabsicht ist daher die Aufstellung eines neues Bebauungsplanes erforderlich. Neben städtebaulichen Themen spielt auch die Abwicklung des Verkehrsaufkommens im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes eine wichtige Rolle.

Unser Büro ist für die Erstellung des Bebauungsplanes mit Verfahrensmanagement beauftragt. Momentan wird der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet.

Christoph Johnecke ist Partner bei H+B Stadtplanung

Zum 1. Juli 2018 ist Christoph Johnecke, M. Sc. und Stadtplaner AKNW als Partner bei H+B Stadtplanung eingetreten. Er hat an der TU Kaiserslautern und an der TU Dortmund Raumplanung studiert und ist seit 2015 als Projektingenieur im Büro tätig.

Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der verbindlichen Bauleitplanung. Er übernimmt hier zukünftig auch die Verantwortung in der Projektleitung. Die beiden Bürogründer Dieter Beele und Stefan Haase sind weiterhin als Partner und Projektleiter aktiv.

Mit dem Eintritt eines dritten Partners machen wir uns für zukünftige Aufgaben noch leistungsfähiger als bisher.

Bebauungsplan Ro23, Bornheim-Roisdorf

Unser Büro wurde von der Brings- Gruppe aus Bornheim mit der Erstellung des Bebauungsplanes am östlichen Rand des Bornheimer Ortsteiles Roisdorf beauftragt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Ro 23 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen auf einer Fläche von ca. 4,5 ha am geschaffen werden.

Die Bauflächen sollen insbesondere der Deckung des mittel- bis längerfristigen Wohnbedarfs an Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern in Bornheim dienen. Daher ist im Vorhabengebiet eine Mischung verschiedener Bauweisen vorgesehen. Insgesamt können im Plangebiet auf Grundlage der Planung bis ca. 100 Wohneinheiten entstehen. Die besonderen Herausforderungen der Planung bestehen in der verkehrlichen Erschließung sowie in der Beseitigung des Niederschlagswassers.

Derzeit wird der Satzungsbeschluss des Plans vorbereitet.

Bebauungsplan Se21, Sechtem-Ost, Stadt Bornheim

Für die Stadt Bornheim führen wir aktuell das Bebauungsplanverfahren Se21 durch.  Das Plangebiet erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 21 ha und befindet sich im Südosten der Bornheimer Ortschaft Sechtem. Die Planung des B-Plans geht aus der städtebaulichen Rahmenplanung Sechtem-Ost hervor, die wir 2010-2012 in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Bornheim erstellt haben. 

Der Bebauungsplan soll als Plangrundlage dazu dienen die hohe Wohnraumnachfrage der Region zu mindern, indem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 200 neuen Wohneinheiten geschaffen werden. Das städtebauliche Konzept, welches der Planung zu Grunde liegt, verfolgt als Leitmotiv das Modell „Gartenstadt“, wonach jedes Haus mit Garten, gemeinschaftlichen Anlagen des Wohnquartiers und zentralen Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen ausgestattet ist. Der Neubau der L 190 n und die Errichtung eines Einzelhandels stellen ebenfalls Bestandteile des Bebauungsplanes dar. Neben den ausgewiesenen Baugebieten und Verkehrsflächen setzt der Bebauungsplan am neuen Ortsrand ca. 62.500 m² öffentliche Grünflächen, wie bspw. Streuobstwiesen, Gehölzflächen, einem Naturspielplatz sowie Rückhalte- und Versickerungsbecken, fest.

Im Februar 2020 erfolgte die öffentliche Auslegung des Planentwurfs. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen bearbeitet.