Im Dezember 2023 wurden wir von einem privaten Vorhabenträger mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 115 „Nahversorgung Büttgen-Nord“ sowie der 74. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Kaarst beauftragt. Neben der Erarbeitung der Bauleitpläne umfasste unser Leistungsbild auch das vollständige Verfahrensmanagement, das vor allem eine Koordinierung der erforderlichen Fachgutachten beinhaltet hat. Ziel des Verfahrens war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung eines ehemals gewerblich geprägten Bestandsstandortes zu schaffen.

Im Rahmen der Planung wurde ein Nachnutzungskonzept für die Bestandsflächen entwickelt. Konkret vorgesehen war der Rückbau der Gebäude der mittlerweile geschlossenen HR Feinkost Bertram GmbH & Co. KG zugunsten eines Neubaus eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 m². Das Gebäude eines mittlerweile aufgegebenen Netto-City-Marktes bleibt hingegen weitgehend erhalten und soll einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Geplant ist unter anderem die Ansiedlung einer Bäckerei mit Café sowie eines weiteren Einzelhandelsbetriebs mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten, beispielsweise im Bereich Tierbedarf. Alternativ werden auch Büro- und Dienstleistungsnutzungen in Betracht gezogen.

Ergänzend wurde östlich des geplanten Discounters das Planungsrecht für die Entwicklung eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses geschaffen, um neben der Stärkung der Nahversorgung auch einen Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfs zu leisten.

Die besondere Herausforderung in diesem Projekt lag in der Entwicklung eines integrierten Nachnutzungskonzepts innerhalb eines vollständig bebauten Bestandsstandortes. Neben der Modernisierung und langfristigen Sicherung der Nahversorgung galt es, unterschiedliche Nutzungen wie Einzelhandel, Dienstleistungen und perspektivisch Wohnen städtebaulich sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Gleichzeitig mussten die Anforderungen an die Neuordnung eines innerörtlichen Gewerbestandortes im laufenden städtebaulichen Umfeld berücksichtigt werden.

Der Rat der Stadt Kerpen hat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan am 14.12.2023 gefasst. Circa 6 Monate vorher wurde der Feststellungsbeschluss für die erforderliche 74. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst, die wir ebenfalls bearbeitet haben.

Der geplante Penny-Markt wurde 2025 feierlich eröffnet.

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