Im Auftrag der Bundesstadt Bonn haben wir aufbauend auf der bestehenden Rahmenplanung für das Bonner Bundesviertel den Bebauungsplan 6719-2 erarbeitet.
Der bestehende Bebauungsplan mit der Festsetzung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung „Hauptstadteinrichtungen“ wurde funktionslos, so dass innerhalb des dadurch entstandenen, unbeplanten Innenbereiches nach § 34 BauGB städtebauliche Fehlentwicklungen zu befürchten waren. Insb. dem Hochhauskonzept der Rahmenplanung widersprachen Vorstellungen von Grundstückseigentümern. Außerdem sollte innerhalb der neuen Festsetzungen eines Urbanen Gebietes, Mindestanteile an Wohnungen planerisch vorgegeben werden, um eine Belebung des Bundesviertels zu erreichen.
Die besondere Herausforderung lag vor allem darin, einen rechtssicheren Bebauungsplan zu erstellen, der einer bereits angekündigten Normenkontrolle vor dem Oberverwaltungsgericht Münster standhalten soll.
Im Januar 2025 erlangte der Bebauungsplan mit seiner Bekanntmachung Rechtskraft.