Im Auftrag der Gemeinde Schalksmühle haben wir eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Bebauungsplan Nr. 31 erarbeitet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines modernen Feuerwehrgerätehauses für die Einheit Hülscheid zu schaffen. Das bestehende Gebäude entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Arbeits- und Brandschutzes und lässt sich am derzeitigen Standort aufgrund der beengten Verhältnisse nicht erweitern. Der neue Standort befindet sich gegenüber des bisherigen Gerätehauses am nördlichen Rand der Ortslage Spormecke und ist verkehrlich ideal angebunden. Der Bebauungsplan sichert nicht nur die Funktionalität des zukünftigen Feuerwehrstandorts, sondern berücksichtigt auch Anforderungen an Umwelt- und Lärmschutz sowie eine nachhaltige Gestaltung. Besonderes Augenmerk lag auf der Vermeidung negativer Auswirkungen auf die angrenzende Wohnumgebung sowie den Freiraum. Eine schalltechnische Untersuchung sowie eine Artenschutzprüfung konnten sicherstellen, dass Mensch, Natur und Einsatzbetrieb im Einklang stehen.
Durch die gleichzeitige Rücknahme einer anderen Gemeinbedarfsfläche im Flächennutzungsplan konnte der Eingriff in den regionalplanerisch geschützten Freiraum kompensiert werden.
Der Bebauungsplan trat nach nur 9 Monaten Bearbeitungszeit im Februar 2025 in Kraft.
