Die Stadt Halver hat am 12.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 58 „östlich Karlshöhe“ sowie die 29. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Sport- und Freizeitfläche zu schaffen. Unser Büro wurde mit der Erarbeitung beider Bauleitpläne beauftragt. Anlass war die Verlagerung einer aufgegebenen Skateranlage sowie die Ergänzung des Angebots für Kinder und Jugendliche durch einen Bikepark. Das rund 0,9 ha große Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand zwischen Heerstraße, Frankfurter Straße und dem Wohngebiet „Neuen Herweg“.
Zentrales Ziel war die konfliktarme Anordnung der Anlagen innerhalb einer überwiegend bewaldeten Fläche. Die Skateranlage wurde vom Wohngebiet abgewandt, der Bikepark östlich anschließend angeordnet. Ein bestehender Fuß- und Radweg wurde ausgebaut und als Verbindung zur Innenstadt gestärkt, zudem wurde eine Notzufahrt gesichert. Herausforderungen ergaben sich insbesondere im Umgang mit Waldflächen sowie arten- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen, die in die Planung integriert werden mussten. Zur Sicherstellung einer konfliktarmen Nutzung der Sportanlagen wurde unter anderem eine Lärmschutzwand planerisch integriert und im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt.
Die artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe I und II) erfolgte durch das Büro Artenreich Umweltplanung Schultz & Gärtner GbR, das Bodengutachten durch Slach & Partner mbB Beratende Ingenieure und die schalltechnische Untersuchung durch die Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH.
Der Bebauungsplan wurde im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt. Der Satzungsbeschluss erfolgte am 24.02.2025 nach rund zwei Jahren Bearbeitungszeit.



