Ziel des Verfahrens war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Gewerbeflächen auf einem ehemaligen Deponiestandort südlich der Sandstraße zu schaffen.

Das Plangebiet befindet sich im Südosten des Stadtteils Baumberg in unmittelbarer Nähe zur Stadtgrenze von Langenfeld und umfasst eine Fläche von rund 7,4 ha. Die besondere Herausforderung lag in der Vornutzung des Plangebietes: einem ehemaligen Deponiekörper. Neben den besonderen Anforderungen an die Altlastensicherung, die Entwässerung und das Bodenmanagement mussten auch verträgliche Lösungen für bestehende Nutzungen wie eine Tennisanlage, eine Hundeschule und ein Hundeverein gefunden und abgestimmt werden. Gleichzeitig galt es, die Lage zwischen bestehenden Gewerbestandorten, einer Kläranlage, Waldflächen und der Landesstraße Baumberger Chaussee städtebaulich sinnvoll zu entwickeln.

Im Rahmen des durch uns in Zusammenarbeit mit einem Erschließungsplaner entwickelten städtebaulichen Konzepts wurde die Entwicklung des neuen Gewerbegebietes mit flexibel nutzbaren Grundstückszuschnitten vorgesehen. Geplant sind insbesondere Flächen für Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit variablen Grundstücksgrößen zwischen ca. 1.000 m² und 4.000 m². Die Neubauten sollen sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung an den nördlich angrenzenden Gewerbestandorten orientieren und Gebäudehöhen von bis zu 18 m ermöglichen. Ergänzend wurden umfangreiche grünordnerische Maßnahmen, Dachbegrünungen sowie Pflanz- und Erhaltungsmaßnahmen zur landschaftlichen Einbindung des Gebietes vorgesehen.

Ein weiterer Bestandteil des Projektes war die Verlagerung der bestehenden Hundeschule im Plangebiet auf eine westlich der Baumberger Chaussee gelegene Freifläche. Hierfür wurde eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Hundeschule/Hundewiese“ planungsrechtlich gesichert. Gleichzeitig wurden neue Stellplatzflächen, Wegebeziehungen sowie straßenbegleitende Grünstrukturen entwickelt.

Darüber hinaus war die Integration umfangreicher fachgutachterlicher Untersuchungen unter anderem zu Schallschutz, Altlasten, Artenschutz, Hochwasser- und Starkregenvorsorge sowie zur technischen Erschließung erforderlich.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde die 59. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt, um die bisher dargestellten Grünflächen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung an die zukünftige gewerbliche Nutzung anzupassen.

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 72B „Gewerbegebiet Sandstraße“ wurde im März 2024 gefasst.

Mehr erfahren

Lernen Sie uns kennen

Wir sind ein Team aus 11 interdisziplinären Fachleuten und freuen uns darauf, Sie begleiten zu dürfen.

Unsere Leistungen

Erfahren Sie mehr über unsere vielfältigen Leistungen, die wir anbieten.