Der Märkische Kreis plant in Halver die Verlagerung und Erweiterung der bestehenden Rettungswache. Das Plangebiet befindet sich bislang gem. § 35 BauGB im Außenbereich und wird landwirtschaftlich genutzt. Zur Umsetzung der Planung wird der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst und das Plangebiet im B-Plan als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Rettungswache“. Zur Einbindung in den Landschaftsraum werden an den Grundstücksrändern private Grünflächen festgesetzt. Die Anbindung des neuen Standortes der Rettungswache an die B 229 wird über den Ausbau eines Wirtschaftsweges gesichert. Hierfür setzt der Bebauungsplan öffentliche Verkehrsflächen fest.

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie der Feststellungsbeschluss der FNP-Änderung wurden vom Rat der Stadt Halver am 05.10.2020 gefasst.

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