Für die Stadt Niederkassel erarbeiten wir im Auftrag der Stadt den Bebauungsplan Nr. 172 M mit integrierter Erhaltungssatzung im Stadtteil Mondorf (Niederkassel). Das Verfahren wurde 2022 angestoßen und soll der Sicherung sowie behutsamen Weiterentwicklung des historischen Ortskerns entlang der Unterdorfstraße dienen. Neben der Bauleitplanung umfasst das Projekt die Integration einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB.

Das rund 3,7 ha große Plangebiet bildet einen wesentlichen Teil des historischen Straßendorfes Mondorf ab und umfasst zugleich einen etwa 1,8 ha großen Bereich mit besonderer ortsbildprägender Bedeutung.

Ziel der Planung ist es, die charakteristische Ortssilhouette sowie die historisch gewachsene, straßenbegleitende Bebauung der Unterdorfstraße langfristig zu erhalten und gleichzeitig eine maßvolle Innenentwicklung zu ermöglichen. Durch die Kombination aus Bebauungsplan und Erhaltungssatzung können sowohl die städtebauliche Struktur als auch ortsbildprägende Gebäude gesichert und zukünftige bauliche Entwicklungen verträglich gesteuert werden. Gleichzeitig werden zusätzliche Nachverdichtungsmöglichkeiten in rückwärtigen Grundstücksbereichen geschaffen, um neuen Wohnraum in integrierter Lage zu ermöglichen.

Das städtebauliche Konzept orientiert sich eng an den historischen Strukturen des alten Ortskerns. Prägend sind giebelständige Wohngebäude mit Satteldächern, kleinteilige Grundstückszuschnitte sowie ein heterogenes, historisch gewachsenes Straßenbild. Besondere Bedeutung kommt dabei den denkmalgeschützten sowie den als „bereichsprägend“ eingestuften Gebäuden zu. Durch differenzierte Festsetzungen zu Gebäudehöhen, Dachformen, Fassadenmaterialien und Einfriedungen wird die charakteristische Baukultur des ehemaligen Straßendorfes bewahrt und gleichzeitig Raum für eine zeitgemäße Weiterentwicklung geschaffen.

Darüber hinaus berücksichtigt die Planung Anforderungen an Klimaanpassung, Begrünung und nachhaltige Innenentwicklung. Vorgesehen sind unter anderem Regelungen zur Durchgrünung privater Grundstücke, zur Begrünung von Tiefgaragen sowie zur Steuerung des ruhenden Verkehrs.

Das Verfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB geführt. Zur Sicherung der Planungsziele wurde im Jahr 2025 zusätzlich eine Veränderungssperre beschlossen.

Aktuell arbeiten wir auf den Beschluss zur öffentlichen Auslegung hin.

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