Der Planbereich umfasst eine aktuell gewerblich genutzte Fläche von ca. 1,7 ha. Eine Weiterentwicklung der Gewerbenutzung ist aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung nur sehr begrenzt denkbar. Das Plangebiet ist aufgrund der durch das Wohnen geprägten Umgebung, den nahen Grünanlagen der Erftaue, der Nähe zur Innenstadt und wegen seiner vorhandenen Erschließung für eine Wohnbauentwicklung prädestiniert. Im Süden des Plangebiets werden die vorhandenen Mehrfamilienhäuser durch drei Gebäude ergänzt, die einen teilweise geöffneten Baublock ausbilden. Diese Form ermöglicht in der Nähe des Keltenrings für die Wohnungen eine Orientierung zu einem vom Verkehrslärm abgeschirmten Innenhof. Nördlich davon bilden drei Stadtvillen an der Nordstraße mit zwei Stadtvillen am Rand der Veybachaue innerhalb einer gemeinsamen Freianlage ein Quartier in offener Bauweise aus. Die städtebauliche Figur öffnet sich zur angrenzenden Bachaue und stellt einen räumlichen Bezug zu den angrenzenden Grünräumen her. Gleichzeitig soll eine Renaturierung des östlich angrenzenden Veybach ermöglicht werden.
Das städtebauliche Konzept ermöglicht ca. 110 Mietwohnungen, die auf insgesamt acht Wohnhäuser verteilt sind.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung ist die Erstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Es handelt sich um einen Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von innerörtlichen Flächen. Besondere Herausforderungen im Bebauungsplanverfahren sind der Schutz vor Verkehrslärm, der Umgang mit bestehenden Bodenbelastungen sowie die Einbindung des neuen Wohnquartiers in den Landschaftsraum.
Aktuell erarbeiten wir die Unterlagen für den Satzungsbeschluss.