Für die Stadt Bornheim führen wir aktuell das Bebauungsplanverfahren Se21 durch. Das Plangebiet erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 21 ha und befindet sich im Südosten der Bornheimer Ortschaft Sechtem. Die Planung des B-Plans geht aus der städtebaulichen Rahmenplanung Sechtem-Ost hervor, die wir 2010-2012 in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Bornheim erstellt haben.
Der Bebauungsplan soll als Plangrundlage dazu dienen die hohe Wohnraumnachfrage der Region zu mindern, indem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 200 neuen Wohneinheiten geschaffen werden. Das städtebauliche Konzept, welches der Planung zu Grunde liegt, verfolgt als Leitmotiv das Modell „Gartenstadt“, wonach jedes Haus mit Garten, gemeinschaftlichen Anlagen des Wohnquartiers und zentralen Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen ausgestattet ist. Der Neubau der L 190 n und die Errichtung eines Einzelhandels stellen ebenfalls Bestandteile des Bebauungsplanes dar. Neben den ausgewiesenen Baugebieten und Verkehrsflächen setzt der Bebauungsplan am neuen Ortsrand ca. 62.500 m² öffentliche Grünflächen, wie bspw. Streuobstwiesen, Gehölzflächen, einem Naturspielplatz sowie Rückhalte- und Versickerungsbecken, fest.
Im Februar 2020 erfolgte die öffentliche Auslegung des Planentwurfs. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen bearbeitet.