Für die Stadt Lohmar haben wir den Bebauungsplan Nr. 64.1 „Brücke Heppenberg“ erarbeitet. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Aggerbrücke zwischen den Ortsteilen Heppenberg und Donrath geschaffen. Die bestehende, sanierungsbedürftige Brücke erfüllt nicht mehr die technischen Anforderungen und kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden. Ziel der Planung war es, die wichtige Fuß- und Radwegverbindung, u.a. als zentralen Schulweg dauerhaft zu sichern.

Das neue Bauwerk wird als Schrägseilbrücke mit einem geschwungenen Verlauf und einer Breite von 3,5 Metern errichtet, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten und den vorhandenen Baumbestand weitgehend zu erhalten. Beidseitig werden Rampen- und Grünflächen angelegt, die im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrs- und Grünflächen festgesetzt wurden.

Da die Agger als FFH-Gebiet ausgewiesen ist, wurde im Verfahren eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Zudem wurden die artenschutzrechtlichen Auswirkungen des Brückenneubaus untersucht. Auf die erforderlichen Artenschutzmaßnahmen wurde im Bebauungsplan hingewiesen. Die Maßnahmen werden im Zuge der Bauausführung berücksichtigt.

Auch die Lage innerhalb des Überschwemmungsgebiets der Agger wurde berücksichtigt. Im Verfahren wurde durch ein weiteres Fachbüro daher ein hydraulisches Gutachten erstellt. Die hydraulischen Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass durch den geplanten Ersatzneubau der Fuß- und Radwegbrücke aufgrund der neuen Konstruktionsart keine zusätzlichen Überflutungsflächen entstehen. Durch eine im Bebauungsplan festgesetzte Höhenlage der Unterkante der Brücke wird sichergestellt, dass die Brücke den bei einem 100-jährigen Hochwasserereignis zu erwartenden Pegelstand der Agger inkl. Sicherheitszuschlag nicht unterschreiten wird.

Durch den Rückbau der bestehenden Gründungen besteht die Möglichkeit zu einer naturnahen Ufergestaltung im Bereich der neuen Fuß- und Radwegbrücke, die langfristig zu einer Verbesserung der Gewässerstruktur beitragen kann und eine sinnvolle Ergänzung zu der angrenzenden Gewässerentwicklungsmaßnahme des Aggerverbands darstellt.

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde durch den Rat der Stadt Lohmar am 29. Januar 2025 gefasst.

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