Ein Flächennutzungsplan ist ein strategisches Planungsinstrument der Raumplanung, das die beabsichtigte Bodennutzung in einem Gemeinde- oder Stadtgebiet festlegt. Er zeigt auf, welche Bereiche im Gemeindegebiet mit beispielsweise Wohn-, Gewerbe- oder Verkehrsflächen bebaut und welche Gebiete als Freiflächen für z.B. die Landwirtschaft oder als Wald gesichert werden sollen. Der Flächennutzungsplan entfaltet zwar keine unmittelbare rechtliche Wirkung, gibt jedoch einen Rahmen für die spätere Aufstellung von Bebauungsplänen, die dann konkrete rechtliche Vorgaben enthalten. Der Flächennutzungsplan wird in der Regel von der Gemeinde erstellt und muss von der zuständigen Aufsichtsbehörde (in NRW ist das die Bezirksregierung) genehmigt werden.

Manchmal kann eine beabsichtigte Aufstellung eines Bebauungsplans nicht aus der Darstellung im Flächennutzungsplan entwickelt werden, z.B. weil der Flächennutzungsplan für ein mittlerweile brachgefallenes Gewerbegebiet auf dem ein Wohnquartier geplant ist noch eine gewerbliche Baufläche darstellt. Dann ist neben der Aufstellung des Bebauungsplans eine Änderung des Flächennutzungsplans in dem Vorhabengebiet erforderlich. Aufstellung des Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen meist im zeitlich parallel (sog. Parallelverfahren).

Der Flächennutzungsplan bzw. die Flächennutzungsplanänderung besteht aus einer Planzeichnung sowie einer Begründung, die die Ziele und Auswirkungen der Planung beschreibt und die wesentlichen Abwägungsgesichtspunkte enthält.

Der Flächennutzungsplan wird wie der Bebauungsplan formell von der Gemeinde/ Stadt aufgestellt bzw. geändert. Aufgrund der zunehmenden Komplexität und des Umfangs in Verbindung mit fehlenden personellen Mitteln ist es jedoch nicht unüblich, dass private Planungsbüros wie H+B Stadtplanung die inhaltliche Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens übernehmen. Hierbei unterstützen wir Sie sehr gerne.

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