Ein Bebauungsplan ist ein verbindliches Planungsinstrument aus dem Baugesetzbuch, das die städtebauliche Entwicklung eines bestimmten Gebiets steuert. Dabei legt der Bebauungsplan detaillierte Vorschriften für die Nutzung von Grundstücken fest. Dazu gehören unter anderem:
- Die Art der baulichen Nutzung. Der Plan definiert, welche Arten von Nutzungen in einem Bereich zulässig sind. Dafür setzt der Bebauungsplan Baugebiete fest (z.B. Wohn-, Gewerbe- oder Mischgebiet).
- Die Bauweise und -dichte, die insbesondere über die Grundflächenzahl (Anteil der Versiegelung eines Baugrundstücks), die Geschossflächenzahl, die Zahl der Vollgeschosse und/ oder die Gebäudehöhen geregelt wird. Der Bebauungsplan gibt auch vor, wo die Gebäude auf einem Baugrundstück errichtet werden dürfen und ob sie z.B. freistehend oder in Reihe gebaut werden müssen.
- Die Grundlagen der Erschließung, indem durch die Festsetzung von Verkehrsflächen und Wegen die öffentliche Erschließung von Baugebieten vorgegeben und gesichert wird. Ein Bebauungsplan kann zudem die Lage von Stellplätzen, Garagen und Gemeinschaftsanlagen festlegen.
- Neben den Regelungen zur baulichen Nutzung von Grundstücken sichert ein Bebauungsplan auch Freiräume durch die Festsetzung von Grünflächen und deren Nutzung, Flächen für die Landwirtschaft oder Waldflächen.
Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Regelungsmöglichkeiten, die jedoch durch das BauGB reglementiert und begrenzt sind.
Ein Bebauungsplan besteht aus einer normierten Planzeichnung (zeichnerische Festsetzungen) sowie einem Textteil (textliche Festsetzungen). Zu jedem Bebauungsplan wird eine Begründung erstellt. Die Begründung enthält die wesentlichen Abwägungsgesichtspunkte, warum man sich beispielsweise für eine bestimmte Planung entschieden hat. Die Abwägung der nicht selten gegensätzlichen privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander sowie die Integration der verschiedenen Fachplanungen stellt eine elementare Aufgabe in einem Bebauungsplanverfahren dar. In der städtebaulichen Begründung werden auch die Ziele und Auswirkungen der Planung erläutert und eine Umweltprüfung zur Darlegung der Abwägung der Umweltbelange durchgeführt. Die Begründung hat eine besondere Bedeutung für den Rechtsschutz. Anhand der Begründung wird bei der gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen beurteilt, ob eine sachgerechte Abwägung stattgefunden hat.
Insgesamt dient der Bebauungsplan dazu, eine geordnete und nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden zu fördern, indem er die Interessen der Öffentlichkeit, der Umwelt und der Wirtschaft in Einklang bringt.
Beispiele für von uns erarbeitete Bebauungspläne finden Sie hier.
Neben dem Bebauungsplan enthält das Baugesetzbuch zwei weitere städtebauliche Satzungen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich zu sichern: Die Innenbereichssatzungen und die Außenbereichssatzung. Beide Planarten kommen v.a. in ländlichen Räumen zum Einsatz.
Die Innenbereichssatzungen grenzen den sogenannten Innenbereich vom Außenbereich ab und schaffen damit Klarheit über die Bebaubarkeit von Grundstücken. Denn generell darf nur innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich) gebaut werden, während der Außenbereich von Bebauung möglichst freizuhalten ist. Man unterscheidet drei Formen der Innenbereichssatzungen: Klarstellungs-, Entwicklungs- und Ergänzungssatzung.
Eine Außenbereichssatzung wird von einer Gemeinde für kleine Dorfweiler, Streu- oder Splittersiedlungen mit Baulücken aufgestellt, um dort zugunsten von Bauwilligen auf freien Grundstücken oder Grundstücksteilen weitere Wohnhäuser oder kleine Gewerbebauten zu ermöglichen. Eine Außenbereichssatzung schafft zwar kein direktes Baurecht, erleichtert aber eine verträgliche, flächenmäßig begrenzte Nachverdichtung im Außenbereich.
Ein Bebauungsplan und eine sonstige Satzung des Baugesetzbuches wird formell von der Gemeinde/ Stadt aufgestellt. Aufgrund der zunehmenden Komplexität und des Umfangs in Verbindung mit fehlenden personellen Mitteln ist es jedoch nicht unüblich, dass private Planungsbüros wie H+B Stadtplanung die inhaltliche Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens übernehmen. Hierbei unterstützen wir Sie sehr gerne.
Durch die Erarbeitung zahlreicher Bebauungspläne und gezielter, regelmäßiger Fortbildung verfügen wir über ein umfassendes Fachwissen im Planungsrecht und kennen daher alle möglichen rechtlichen Fallstricke. Oberstes Ziel unserer Arbeit ist stets: Ein rechtssicherer Bauleitplan für Ihr Planvorhaben.