Ein städtebaulicher Rahmenplan ist wie der städtebauliche Entwurf ein sogenanntes informelles Planungsinstrument der Stadtplanung, der in der Regel der Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) vorgeschaltet ist. Ein Rahmenplan stellt die möglichen Entwicklungspotenziale für ein Plangebiet in groben Zügen dar und bewegt sich bezogen auf die Maßstabsebene zwischen einem Flächennutzungsplan und einem städtebaulichen Entwurf. Er kann sowohl auf der Ebene der Gesamtstadt angesetzt sein als auch eine eher kleinräumigere Ebene eines Stadtteils oder Quartiers betreffen. In den meisten Rahmenplänen werden ähnlich wie in einem Flächennutzungsplan Bauflächen von Freiräumen abgegrenzt, dabei allerdings bereits das mögliche Erschließungskonzept dargestellt. In einem Rahmenplan können auch Vorgaben für den Städtebau sowie Funktionen von Frei- und Grünflächen skizziert werden.

Im Planungsprozess für einen Rahmenplan werden in der Regel verschiedene Fachplaner wie Architekten, Landschaftsplaner und Verkehrsplaner, die Verwaltung und Politik sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Unsere Aufgabe ist es, die verschiedenen Wünsche, aber auch Bedenken im Rahmenplan zusammenzutragen.

Ein Rahmenplan dient zudem als Grundlage für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (§ 140 BauGB).

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